Die Neuauflage des Digitalbonus startete im Juli 2024 mit einer stolzen Fördersumme von 30 Millionen Euro pro Jahr. Ziel ist die Digitalisierung von Unternehmen als Chance für den Unternehmenserfolg. Für die Unternehmen vor allem im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit höchst relevant. Die Umstellung auf digitale Prozesse ist jedoch mit hohen Kosten und viel Zeitaufwand verbunden, was vor allem für kleine Unternehmen aufgrund knapper Ressourcen eine Herausforderung darstellt. Deshalb werden diese mit dem Förderprogramm Digitalbonus.Bayern gezielt unterstützt und können bis Dezember 2027 Anträge stellen.
Das Wichtigste in Kürze:
Start der Neuauflage des Digitalbonus.Bayern war im Juli 2024, Anträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden.
Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Digitalisierung und IT-Sicherheit für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bayern.
Die Digitalisierung von Unternehmen ist für den Unternehmenserfolg und die Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung und wird daher gefördert.
Neben dem Digitalbonus.Bayern gibt es Förderprogramme auf Bundesebene, die sowohl für Unternehmen aus Bayern als auch aus anderen Bundesländern relevant sind.
Fördervoraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Sitz in Bayern haben und die Maßnahme dort durchführen. Dies sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. €. Erfüllt Ihr Unternehmen diese Voraussetzungen, stellt sich die Frage, welche Kosten gefördert werden.
Diese Kosten sind (nicht) förderfähig
Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital und gliedert sich in zwei Förderbereiche: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich um eine angeschaffte, langfristige Investition von mehr als 4.000 € handelt.
Nicht förderfähig sind Standardsoftware wie Betriebssysteme, Online-Marketingmaßnahmen, Personalkosten z. B. für Sicherheitsbeauftragte oder Beratungskosten ohne Umsetzung. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen sowie Ersatzbeschaffungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Wichtig ist auch der Zeitpunkt der Beauftragung: Wurde die Maßnahme bereits vor Antragstellung beauftragt, wird die Förderung abgelehnt.
Es gibt aber auch eine Reihe von förderfähigen Leistungen. Dazu gehören beispielsweise im Förderbereich IT-Sicherheit, Soft- und Hardware wie eine Firewall. Der Förderbereich Digitalisierung umfasst beispielsweise Leistungen externer Anbieter wie Schulungen zur Umsetzung digitaler Lösungen oder die Entwicklung neuer digitaler Produkte und Geschäftsmodelle. Auch Software, die zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen benötigt wird oder Software, die Geschäftsprozesse digitalisiert, gilt als förderfähig.
ERP-Systeme werden gefördert
ERP-Systeme sind ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung und können dazu beitragen, die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu steigern. Daher können Unternehmen für die Einführung oder Verbesserung von ERP-Systemen finanzielle Unterstützung erhalten. Dies umfasst beispielsweise die Kosten für die Anschaffung der notwendigen Hard- und Software, die Anpassung und Implementierung des ERP-Systems sowie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit dem System.
Die Optimierung Ihrer Unternehmensprozesse oder die Einführung einer Branchenlösung durch ein ERP-System kann mit dem Digitalbonus Standard in der Regel mit bis zu 7.500 € gefördert werden. Die genauen Kosten hängen von vielen Faktoren ab, wie z. B. dem Umfang Ihres Projektes oder den Anforderungen an das ERP-System. Munixo bietet beispielsweise ein breites Spektrum an Digitalisierungsansätzen, die auch für Ihr Unternehmen interessant sein können. Weiterführende Informationen, die für Ihr Unternehmen relevant sind, finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums.
Förderprogramme in anderen Bundesländern
Der Digitalbonus Bayern ist ein Programm der Bayerischen Staatsregierung und richtet sich daher nur an Unternehmen in Bayern. Allerdings bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesbehörde verschiedene Förderprogramme auf Bundesebene an, die auch für Unternehmen in anderen Bundesländern relevant sind. Dazu gehören auch Programme, die die Digitalisierung in Unternehmen fördern – wie der Digitalbonus Bayern. Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten von ERP-Systemen nach Bundesländern finden Sie in einem weiteren Blogbeitrag von mir.
Spannend für Unternehmen in Bayern: Unternehmen können unter Umständen sowohl Bundes- als auch Landesförderungen in Anspruch nehmen. Wichtig ist jedoch, die jeweiligen Förderbedingungen und Richtlinien zu beachten und sicherzustellen, dass die Fördermittel nicht für die gleichen Kosten beantragt werden.
Fazit
Nutzen Sie die Neuauflage des Digitalbonus.Bayern zur Optimierung Ihrer IT-Sicherheit und zur Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse. Bei letzterem bietet die Einführung oder Umstellung eines ERP-Systems eine ganzheitliche Lösung für Ihr Unternehmen. Unsere ERP-Experten beraten Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.