So schnell wie sie kam, geht sie auch schon wieder. Die Rede ist von der Mehrwertsteuersenkung, die uns vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 begleitet hat. Ziel dieser Anpassung war in erster Linie die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen bei Privatkunden aufgrund günstigerer Endpreise zu steigern. Durch die Pandemie finanziell stark belastete Unternehmen konnten sich auch dafür entscheiden, die geringere Mehrwertsteuer einzubehalten, um so ihre Gewinnmarge zu erhöhen.
Mit Beginn des neuen Jahres gelten wieder die originären Sätze. Folglich wird ab dem 01. Januar 2021 die Mehrwertsteuer wieder von 16 auf 19 sowie beim ermäßigten Satz von 5 auf 7 Prozent angehoben.
Damit Sie im neuen Jahr den rechtlich verbindlichen Regelsteuersatz auf allen Produkten und Dienstleistungen problemlos ausweisen, haben wir für Sie an dieser Stelle entsprechende Handlungsempfehlungen erstellt. Was Sie unbedingt prüfen und in die Wege leiten müssen, um die Rückkehr zum ursprünglichen Mehrwertsteuersatz in der SelectLine Warenwirtschaft und dem SelectLine Rechnungswesen zu meistern, erfahren Sie nachstehend: