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Prozessorientierte ERP Auswahl

Digitalisierung von Prozessen und herstellerneutrale Software Beratung für Industrie- und Handelsunternehmen

Wie das Handelsblatt berichtet, haben Bund und Länder bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Hard- und Software beschlossen. Damit sollen die deutsche Wirtschaft und der Trend zum Homeoffice gestärkt werden.

Rückwirkend zum 01. Januar 2021 dürfen digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden. Diese Regelung greift auch noch für Anschaffungen aus 2020, wenn der Restwert noch zu 100 % abgeschrieben werden kann.

Damit unterliegen Soft- und Hardware nicht mehr den bisherigen Abschreibungszeiträumen. Bislang mussten Rechner und Anwendungen, je nach Anschaffungspreis und Einsatzzweck, bis zu 8 Jahre lang steuerlich abgeschrieben werden.

Für die Gruppe „digitaler Wirtschaftsgüter“ wird künftig eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen. „Damit unterliegen diese Wirtschaftsgüter nicht mehr der Abschreibung“, heißt es in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Daraus ergeben sich laut Schätzungen des Bundesfinanzministeriums Steuerentlastungen in Höhe von insgesamt 11,7 Milliarden Euro zwischen den Jahren 2022 und 2026.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Beschluss der Bundesregierung vom 19.01.2021.