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Digitalisierung von Prozessen und herstellerneutrale Software Beratung für Industrie- und Handelsunternehmen

von: Franziska Ellrich – SelectLine Software GmbH

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das geht aus einem neuen Urteil vom 14. September 2022 hervor. Der betreffende Passus im Arbeitsschutzgesetz zu den aktuellen Rahmenbedingungen lautet: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit systematisch erfasst werden kann.“

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Sie sind zur Erfassung der Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Mit der Dokumentation der täglichen Arbeitszeit soll die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer gewährleistet werden.

Zeit­er­fassung in Deutsch­land: Das müssen Arbeit­ge­ber jetzt wissen

Ab sofort sind alle deutschen Betriebe zur Arbeitszeiterfassung ihrer Arbeitnehmer verpflichtet. Die Dokumentationen dienen als Nachweis, dass die im Arbeitsvertrag festgelegten Mindest- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden.

In welcher Form die Arbeitszeit erfasst werden soll, gibt das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichtes bisher nicht vor. Bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zu dieser Frage gefällt. Darin heißt es sinngemäß: Alle Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, eine objektive, verlässliche und für alle Beteiligten zugängliche Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.

Seit dem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14. September 2022 ist klar: Die Pflicht zur systematischen Zeiterfassung besteht bereits, auch ohne nationales Gesetz. Die Grundlage dafür liefert bereits das Arbeitsgesetz von 1994.

Die BAG-Entscheidung muss jetzt als Grundsatzurteil betrachtet werden. Für Betriebsräte und Arbeitnehmer wird damit die Rechtsposition in punkto Arbeitszeiterfassung enorm gestärkt. Alle Arbeitgeber müssen von jetzt an die Zeiten genau festhalten.

Faktencheck

Für wen gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?
Das Gesetz betrifft größenunabhängig alle deutschen Betriebe.

Ab wann ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Arbeitszeiten müssen ab sofort erfasst werden.

Bedeutet die Erfassung das Ende der Vertrauensarbeitszeit?
Nein, die Vertrauensarbeitszeit hat keinen Einfluss, auf die individuell vereinbarte und somit geschuldete Arbeitszeit. Mitarbeitern ist nur freigestellt, wann sie diese erbringen. Mit dem BAG-Urteil müssen jedoch ab sofort die gesamten Arbeitszeiten inklusive Pausenzeiten verpflichtend erfasst und dokumentiert werden.

Mög­lich­keiten der Zeit­er­fassung

Arbeitszeiterfassung ja, aber die Frage nach dem Wie bleibt weiterhin offen. Im Grundsatzurteil des BAG gibt es dazu keine genauen Vorgaben. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber die angekündigten Gesetzgebungsverfahren bezüglich der Arbeitszeiterfassung in die Wege leitet. Erst dann ist mit detaillierten Regelungen zu rechnen.

Doch wie verfahren Sie bis dahin? Die Auswahl ist groß, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter können per Stechuhr, Excel-Liste oder aber online erfasst werden.

Unser Tipp: Die Umstellung von einem analogen auf ein digitales Zeiterfassungssystem macht es Ihnen und den Kollegen leichter. Mit der Lösung SelectLine Zeit werden die Stundenzettel digitalisiert. Im Gegensatz zu ausgedruckten Formularen und Stechuhren sorgen moderne, softwarebasierte Lösungen für mehr Annehmlichkeiten und weniger Fehlerquellen.

Per Software werden die Kommen-, Gehen-, Pausen- und Projektzeiten digital und komfortabel für die Mitarbeiter erfasst. Alle Zeiten werden in der Unternehmenszentrale übersichtlich angezeigt und automatisch dokumentiert.

Geschichte der Arbeits­zeit­er­fassung

Wie kam es überhaupt zu dem EuGH-Urteil von 2019? Vorausgegangen war dem Ganzen eine Klage einer spanischen Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank in Spanien. Dabei ging es um die Forderung einer gesetzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, die das spanische Arbeitsrecht nicht vorsieht. Das Urteil, nachdem Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet sind, löste europaweit Diskussionen aus.

Gingen Experten und die Bundesregierung selbst bisher davon aus, dass in Deutschland die Pflicht zur Einführung eines Systems zur vollständigen Arbeitszeiterfassung vom deutschen Gesetzgeber abhängt, wurden sie mit dem BAG-Urteil eines Besseren belehrt. Fazit: Die Zeiterfassung ist Pflicht, und zwar seit dem Urteil des EuGH von 2019.

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das 1994 zu Schutz der Arbeitnehmer als bundesweit einheitliche Richtlinie erlassen wurde, ist das Thema Arbeitszeiterfassung bereits festgehalten. Hier werden unter anderem Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen geregelt.

Auslöser für die jetzt gültige BAG-Entscheidung war übrigens ein Streit zwischen einem Betriebsrat und dem Arbeitgeber einer vollstationären Wohneinrichtung. Es herrschte Unstimmigkeit, ob der Betriebsrat bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems mitbestimmen darf. Die Antwort: Nein, da es seit der EuGH-Entscheidung eine gesetzliche Regelung zur Zeiterfassung gibt.

Fazit

Jeder Arbeitgeber ist zur Zeiterfassung verpflichtet. Eine moderne Software macht die Auswertung und Verwaltung der Daten digital und intuitiv möglich. Die Lösung SelectLine Zeit bietet zahlreiche Vorteile: Sie und Ihre Mitarbeiter sparen Zeit. Die lückenlose Erfassung sorgt für eine rechtssichere Dokumentation, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ferner werden Projektabläufe transparenter und können effektiver angepasst werden. Zeitgemäß: Heute sind zahlreiche Kollegen mobil im Einsatz und können sich von überall einloggen. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Entscheidung und beraten Sie zum Thema Arbeitszeiterfassung gern persönlich.

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Die recherchierten Informationen stellen lediglich eine Übersicht zum Thema Arbeitszeiterfassung dar. Die letzte Aktualisierung des Artikels erfolgte am 14.10.2022.